Aber auch ein kleines Messer kann Todesangst bei einem Opfer auslösen, was jedoch zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes gar nicht nötig ist. Der angedrohte Nachteil ist bereits ernstlich, wenn er irgendwo zwischen Tätlichkeit und schwerer Körperverletzung zu liegen kommt. Mit einem Küchenmesser können einem Menschen erhebliche Stichund Schnittverletzungen zugefügt werden, welche je nach Ausführung auch zu sehr nachhaltigen Verletzungen wie Nervendurchtrennungen, Sehnenverletzungen, Durchtrennungen wichtiger Blutgefässe, Anstechen eines Organs, Blutvergiftungen etc. führen können.