525 Z. 115 ff.). An der Hauptverhandlung vor der Vorinstanz sagte er dann plötzlich aus, er wisse nichts von diesem Tatvorwurf, er sei damals nicht da gewesen (pag. 1049 Z. 24 f.). Er sei an jenem Abend mit dem Zug nach Zürich-Oerlikon an den Geburtstag seines Freundes in einer gemieteten Villa gefahren (pag. 1049 Z. 29 ff.). Dies bestätigte er auch vor der Kammer (pag. 1419 Z. 3). Der plötzliche Richtungswechsel betreffend Alibi ist doch eher erstaunlich. Es trifft zu, dass der Beschuldigte andere Tatvorwürfe gemäss Anklage eingestanden hat, wobei diesbezüglich zu relativieren ist, dass er dies auch erst aufgrund der erdrückenden Beweislage tat.