18 punkt bereits inhaftiert, die Hausdurchsuchung wurde im Beisein der stv. Gemeindeschreiberin als Vertretung des Beschuldigten durchgeführt) unter dem Kopfkissen ein Klappmesser sichergestellt werden konnte, welches mit der mattschwarzen, kurzen Klinge bestens auf die Beschreibung durch den Privatkläger 3 passt (pag. 481). Der Beschuldigte sagte in diesem Zusammenhang noch vor der Hausdurchsuchung aus, er habe nie ein Messer dabei gehabt, seit er jemanden geschlagen und dafür im Gefängnis gesessen habe (pag. 524 Z. 93 f.). In seinem Zimmer sei zudem nichts, was nicht ihm gehöre (pag.