Die Fotovorweisung und die zweimalige Identifikation im Gerichtssaal stehen aber nicht als einzige Belastung gegen den Beschuldigten da. Mit Verweis auf die vorstehenden Erwägungen zum Messer ist an dieser Stelle daran zu erinnern, dass beim Beschuldigten anlässlich der Hausdurchsuchung vom 21. September 2021 in seinem Zimmer in der Kollektivunterkunft (der Beschuldigte war zu diesem Zeit-