507 Z. 38 ff.). Auf der Fotovorweisung sind 13 Männer offensichtlich somalischer resp. eritreischer Herkunft porträtiert. Sie haben alle krauses, schwarzes Haar, seitlich kürzer und oben länger. Dabei sind die Gesichtstypen und die Abstufung der Hautfarbe jedoch sehr unterschiedlich. Keiner der Männer ist glattrasiert, wobei der Beschuldigte den deutlich kräftigsten Bartwuchs aufweist. Alleine aus der Fotovorweisung kann dadurch aber kein Element der Suggestion oder der Anleitung abgeleitet werden.