Dieser Anhänger stammte von Rhomberg Schmuck AG und kostete CHF 64.00 (pag. 505). Den Wert der Silberkette hatte man am Schalter mit CHF 115.00 angegeben (pag. 479), wobei unklar ist, woher dieser Betrag stammt. Der Privatkläger 3 machte glaubhaft geltend, dass ihm diese beiden Ketten in der Tatnacht abgerissen worden waren. Dabei sei die Perlenkette gerissen und die Süsswasserperlen seien danach auf dem Boden verstreut gewesen. Er habe sie nicht einsammeln können und dort liegen gelassen (pag. 513 Z. 34 ff.). Oberinstanzlich gab der Privatkläger 3 sodann ebenfalls an, es habe einen Ruck gegeben und die Perlen seien dann auf den Boden gefallen (pag. 1412 Z. 29 f.).