516 Z. 129; Foto auf pag. 490). Von der Kette hatte der Privatkläger 3 keine Quittung, aber seine Mutter hatte den Preis am Schalter mit CHF 509.00 beziffert (pag. 516 Z. 133 ff.). Der Anhänger war ein viktorianisches Kreuz im Wert von CHF 89.00, welches zu einem reduzierten Kaufpreis von CHF 62.30 erworben worden war (pag. 504). Die andere Kette war eine Silberkette, welche er ebenfalls von jemandem geschenkt erhalten haben will, allerdings vor längerer Zeit (pag. 516 Z. 130 f.), ebenfalls mit einem Kreuzanhänger (pag. 502 Z. 67 f.; Foto pag. 491). Dieser Anhänger stammte von Rhomberg Schmuck AG und kostete CHF 64.00 (pag.