15 hen habe, die Kette so abgerissen sei, dass er es zuerst nicht einmal bemerkt habe und das Messer erst später zum Einsatz gekommen sei, spricht dafür, dass der Privatkläger 3 das Beschriebene auch tatsächlich selber erlebt hat. Diebesgut Der Privatkläger 3 machte von Anfang klare Angaben über die beiden Ketten. Bei der einen handelt es sich um eine Süsswasserperlenkette mit einem Thomas Sabo Anhänger, welche er von seiner Mutter geschenkt bekommen hatte (pag. 502 Z. 66 f., pag. 513 Z. 40 f. und pag. 516 Z. 129; Foto auf pag.