Insgesamt liegen der Kammer jedenfalls keinerlei Indizien für eine phantasierte Lügengeschichte vor. Das Kerngeschehen schilderte der Privatkläger 3 über das gesamte Verfahren hinweg gleichbleibend, und der aussergewöhnliche Ablauf der Ereignisse, wonach er den Täter zu Beginn des Abends bereits einmal gese-