Dass er sich nach über zwei Jahren nicht mehr an alle Einzelheiten dieser Nacht erinnern kann, erscheint deshalb nachvollziehbar und kann angesichts des weiterhin gleich geschildeten Kerngeschehens nicht ernsthaft als Lügensignal gedeutet werden. Der Privatkläger war zudem in der Tatnacht alkoholisiert und am 7. August 2021 nicht zum ersten Mal bei der Reitschule, weswegen es auch denkbar ist, dass er situative Umstände wie z.B. die damalige Anwesenheit Dritter mit früheren Situationen verwechselt haben könnte. Insgesamt liegen der Kammer jedenfalls keinerlei Indizien für eine phantasierte Lügengeschichte vor.