In Bezug auf die im Vergleich zu den Erstaussagen teilweise etwas abweichenden Aussagen ist zu berücksichtigen, dass der Vorfall und die beiden ersten Einvernahmen zur Sache bereits über zwei Jahre zurückliegen. Der Privatkläger 3 hat seither offensichtlich versucht, den ganzen Vorfall zu vergessen. So fragte er die Kammer an der Berufungsverhandlung vorfrageweise, weshalb er heute noch einmal vorgeladen worden sei (pag. 1409). Der Vorfall belastet ihn offensichtlich bis heute, er meidet seither die Reithalle und geht auch sonst in der Nacht nicht mehr in Bern aus (pag. 1412 Z. 36 ff.).