Auf seine Aussagen kann vollumfänglich abgestützt werden. Daran vermag auch der Einwand der Verteidigung nichts zu ändern, wonach offensichtlich die Mutter die treibende Kraft hinter der Anschuldigung gewesen sei. Weder die Mutter noch der Privatkläger 3 vermöchten aus einer Falschbeschuldigung zusammen oder je für sich etwas zu ihren Gunsten zu erwirken. Der Beschuldigte ist offensichtlich mittellos. Auf eine Entschädigung wird man von ihm wohl vergeblich hoffen. Es wäre deutlich lukrativer gewesen, jemand offensichtlich Betuchtes zu beschuldigen oder dann aber zulasten einer Versicherung lediglich einen Diebstahl (von Unbekannt verübt) zur Anzeige zu bringen.