Bezüglich der Messerdrohung führte er aus, er sei (nach dem Abreissen) auf ihn zugegangen und habe ihn beschuldigt, die Ketten genommen zu haben, was dieser jedoch abgestritten habe. Er habe die Ketten daraufhin zurückgefordert, worauf der Täter das Messer hervorgeholt habe. Er sei aggressiv geworden. Er selber habe danach eine Beule an der Stirne und kleine Verletzungen am Finger gehabt, wisse aber nicht, woher er diese habe (pag. 500 ff.). Die Aussagen des Privatklägers 3 sind stringent, klar, nicht beschönigend, den Täter nicht übermässig belastend und konsistent.