Die erste Einvernahme vom Montag, 9. August 2023, 08:58 Uhr, fand am Morgen nach dem Wochenende der Tatnacht (Freitag auf Samstag) statt. Der Privatkläger 3 war am Montagmorgen um 08:35 Uhr in Begleitung seiner Mutter am Schalter der Polizeiwache N.________ erschienen, um Anzeige zu erstatten (pag. 477). Dabei gab er Zeit und Ort an und erklärte, dass ihm von einem Somalier oder Eritreer zwei Halsketten vom Hals gerissen worden seien. Dabei sei aufgefallen, dass der Privatkläger 3 erst auf Nachdruck der Mutter angegeben habe, dass auch ein Messer im Spiel gewesen sei (pag.