Er habe jedoch bereits in seiner ersten Einvernahme ein Messer mit einer mattschwarzen Klinge von etwa 10cm Länge beschrieben – eine sehr spezifische Charakterisierung – welche mit dem beim Beschuldigten unter dem Kopfkissen gefundenen Messer übereinstimme. Die Aussagen des Beschuldigten generell und zum Messer seien demgegenüber sehr unglaubhaft. So habe er unterschiedliche Angaben darüber gemacht, wo er an jenem Abend gewesen sei und erst an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung plötzlich erwähnt, er sei in Zürich-Oerlikon gewesen, was er anlässlich der Berufungsverhandlung wiederum bestätigt habe.