10 vorzugaukeln. Spätestens bei der Fotovorweisung hätte er sagen können, dass er niemanden erkenne. - Das vom Privatkläger 3 genau beschriebene Messer sei bei der anschliessenden Hausdurchsuchung unter dem Kopfkissen des Beschuldigten gefunden worden. Selbst wenn es tatsächlich einem Dritten gehören würde, sei damit noch nicht erklärt, wie es kurz nach der Tat in den Besitz des Beschuldigten gekommen sei. -