Er habe seinen eigenen Zustand nicht beschönigt und habe sein eigenes Verhalten und seine Gedanken zu erklären versucht. Zudem habe er den Beschuldigten nicht übermässig belastet und habe neben dem Täter auch das Messer detailliert beschrieben. - Das Argument der Verteidigung, der Privatkläger 3 habe die Geschichte mit dem Raub nur erfunden, um seiner Mutter gegenüber den Verlust der Kette zu rechtfertigen, greife nicht. Diesfalls hätte es gereicht, der Mutter einen Diebstahl