Mittelfinger erlitten, welche aber nicht habe ärztlich versorgt werden müssen. Der Deliktsbetrag belaufe sich auf CHF 750.30. 7.2 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung und Beweismittel Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen (pag. 1147 f.) und der Aussagenanalyse im Speziellen (pag. 1148 ff.) kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden. Es wird an dieser Stelle auf die Wiedergabe der verfügbaren Beweismittel verzichtet. Wo nötig wird in der nachstehenden Beweiswürdigung direkt darauf eingegangen. 7.3 Beweiswürdigung der Vorinstanz