_ verliess die Örtlichkeit in Richtung Tibits, woraufhin der Beschuldigte ihm folgte und ihm einmal das Messer in den Rücken, links unterhalb des Rippenbogens, ca. 3 cm neben der Wirbelsäule, stach. Dabei wusste er, dass ungezielte Messerstiche beim Opfer zu schweren Verletzungen, insbesondere zu lebensbedrohlichen inneren Organverletzungen führen können. Der Beschuldigte flüchtete daraufhin, konnte aber von zwei Polizisten angehalten werden. C.________ erlitt durch den Stich eine ca. 3 cm lange klaffende Fleischwunde am Rücken. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Beschimpfung