der Urteilsbegründung). Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Erwägungen zur Strafzumessung und Landesverweisung wird der massgebliche Sachverhalt dieser Tatbestände an dieser Stelle nochmals kurz zusammengefasst: Versuchte schwere Körperverletzung Der Beschuldigte war am 15. Mai 2021 um ca. 02:30 Uhr in Bern beim Baldachin mit seinem Kollegen K.________ unterwegs zur Kleinen Schanze, als er auf den Privatkläger C.________ und dessen im Rollstuhl sitzenden Kollegen L.________ stiess. Der Beschuldigte fragte L.________ nach einer Zigarette, was dieser ihm verwehrte, ihm aber Tabak zum selber Drehen anbot.