1. zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 214 Tagen (15.05.2021 bis 16.06.2021 sowie vom 16.09.2021 bis am 15.03.2022) und des vorzeitigen Strafantritts von 541 Tagen (vom 16.03.2022 bis am 07.09.2023); 2. zu einer Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu CHF10.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11.05.2021;