_ wurde auf den Zivilweg verwiesen und es wurde festgestellt, dass die Privatklägerin I.________ ihre Zivilklage vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen hat und diese auf dem Zivilweg erneut geltend machen kann. Zu guter Letzt verfügte die Vorinstanz die Belassung des Beschuldigten in Sicherheitshaft, die Verwendung des beschlagnahmten Geldbetrags von CHF 100.00 zur Deckung der Busse, die Einziehung diverser Gegenstände zur Vernichtung, die Rückgabe diverser Gegenstände an den Beschuldigten, die Rückgabe von zwei Gegenständen an den Privatkläger C.________ und erteilte die Zustimmung zu