_ wies die Vorinstanz ab, die Zivilklage des Privatklägers C.________ wurde auf den Zivilweg verwiesen und es wurde festgestellt, dass die Privatklägerin I.________ ihre Zivilklage vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen hat und diese auf dem Zivilweg erneut geltend machen kann.