Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse wurde auf 9 Tage festgesetzt. Es wurde eine Landesverweisung von 7 Jahren sowie deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet und dem Beschuldigten wurden die gesamten Verfahrenskosten von CHF 30'277.50 zur Bezahlung auferlegt. Weiter setzte die Vorinstanz die amtliche Entschädigung und das volle Honorar des amtlichen Verteidigers fest und verfügte dafür die Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten.