In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt, wobei 173 Tage ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft in vollem Umfang angerechnet wurden. Zudem wurde er zu einer Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 280.00 und zu einer Übertretungsbusse von CHF 900.00, beides teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. Mai 2021 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse wurde auf 9 Tage festgesetzt.