2 - der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG; BSG 311.1), begangen am 5. Juli 2021 in Bern durch Verweigerung der Namensgabe. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt, wobei 173 Tage ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft in vollem Umfang angerechnet wurden.