Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten schuldig: - der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 15. Mai 2021 in Bern z.N. von C.________, - des Raubes, begangen am 7. August 2021 in Bern, z.N. von E.________, - der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfach begangen - am 11. April 2021 in Bern z.N. von G.________; - am 15. Mai 2021 in Bern z.N. von D.________ und F.________, - der Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20), neunfach begangen in der Zeit vom 11. April 2021 - 7. August 2021 in