1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 2. Februar 2022 (pag. 1082 ff.) sprach das Regionalgericht Bern- Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend: Vorinstanz) den Beschuldigten frei von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST; SR 745.2), angeblich begangen am 15. Mai 2021 in Bern, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.