1. Zu einer Geldstrafe von 9 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 900.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 17'000.00, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 12. September 2022. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 90 Tage festgesetzt.