2.3. Vermietung des nicht bewilligten Firnessraumes im ersten Obergeschoss an nicht betriebsnotwendiges oder standortgebundenes Personal – namentlich zur Benutzung aller Bewohner (Ziff. 1.4.4 der Anklageschrift) 2.4. Vermietung des Zimmers 2 einer nicht bewilligten 3-Zimmerwohnung sowie des Büro-Empfangs im zweiten Obergeschoss an nicht betriebsnotwendiges oder standortgebundenes Personal, namentlich an H.________. Dies in der Absicht, mit den erzielten Mieteinnahmen einen Gewinn zu erzielen (Ziff. 1.7.2 der Anklageschrift)