Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 2. November 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A.________ freigesprochen wurde: von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Baugesetz, angeblich mehrfach begangen von Januar 2013 bis September 2017 in .________ C.________, D.________(Weg) .________ (E.________), Parzelle Nr. .________, 1. durch Bauen ohne Baubewilligung, angeblich begangen durch Erstellen eines Studios anstelle eines bewilligten Büros im Zwischengeschoss (Ziff. 1.1 der Anklageschrift) 2. durch Missachtung von Auflagen, angeblich begangen durch