Beschluss SK 19 434 vom 3. Juni 2020 von CHF 1'000.00 sowie Kosten des Gerichts von CHF 2'200.00) sind nicht zu beanstanden. Aufgrund der rechtskräftigen Freisprüche von den Anschuldigungen der Widerhandlungen gegen das Baugesetz durch Bauen ohne Baubewilligung und Missachtung von Auflagen (siehe E. 5. oben) sind 1/2 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'900.00, auszuscheiden und vom Kanton Bern zu tragen. Die verbleibenden Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'900.00 (1/2 von CHF 3'800.00) sind zufolge Bestätigung der erstinstanzlichen Schuldsprüche dem Beschuldigten zur Bezahlung aufzuerlegen.