Fazit Geldstrafe Der Beschuldigte wird demnach zu einer Geldstrafe von 9 Tagessätzen à CHF 100.00, ausmachend total CHF 900.00, verurteilt, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs und einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf drei Tage bei schuldhafter Nichtbezahlung. VI. Kosten und Entschädigung