CHF 4’000.00 asperierend zu berücksichtigen sind. Damit erhöht sich die hypothetische Gesamtbusse auf CHF 22'000.00. Davon ist die rechtskräftig ausgesprochene Grundstrafe von CHF 5'000.00 wiederum abzuziehen, so dass eine auszufällende Gesamtbusse von CHF 17’000.00 resultiert. 17.7 Fazit Gesamtbusse / Ersatzfreiheitsstrafe Nach dem Gesagten ist eine Übertretungsbusse von CHF 17'000.00 auszusprechen, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 12. September 2022. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 90 Tage festgesetzt (Art. 1 Abs. 1 KStrG i.V.m. Art. 106 Abs. 2 StGB).