39 17.6 Bestimmung der Zusatzstrafe Mit Urteil vom 12. September 2022 der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern wurde für die beurteilten Übertretungen eine Gesamtbusse von CHF 5'000.00 ausgefällt. Aufgrund der Unabänderlichkeit der rechtskräftigen Grundstrafe ist von diesem Betrag auszugehen, wobei aufgrund der zitierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. E. 15. hiervor) CHF 4’000.00 asperierend zu berücksichtigen sind.