Der Beschuldigte hat gemäss Beweisergebnis in insgesamt vier Fällen die Auflagen gemäss Dienstbarkeitsvertrag vom 22. August 2013 bzw. der Baubewilligung vom 19. Juni 2013 missachtet und (teilweise ohnehin nicht bewilligte) Räumlichkeiten an nicht standortgebundenes bzw. betriebsnotwendiges Personal vermietet (Vermietung der nicht bewilligten 2-Zimmerwohnung im 1. Obergeschoss an J.________, Vermietung von drei einzelnen [nicht bewilligten] Zimmern im 1. Obergeschoss an die K.________ GmbH, Vermietung einer bewilligten 3.5- Zimmerwohnung im 2. Obergeschoss/Dachgeschoss an I.____