17.3 Asperation Missachtung von Auflagen (mehrfach) In den VBRS-Richtlinien ist für das einmalige Missachten von Auflagen einer Baubewilligung (Zweckänderungsverbot, z.B. Ausbauverbot eines Kellers) eine Busse ab CHF 2'000.00 vorgesehen. Der Beschuldigte hat gemäss Beweisergebnis in insgesamt vier Fällen die Auflagen gemäss Dienstbarkeitsvertrag vom 22. August 2013 bzw. der Baubewilligung vom 19. Juni 2013 missachtet und (teilweise ohnehin nicht bewilligte) Räumlichkeiten an nicht standortgebundenes bzw. betriebsnotwendiges Personal vermietet (Vermietung der nicht bewilligten 2-Zimmerwohnung im 1. Obergeschoss an J.___