dies nicht der Fall, so wird eine Busse ab CHF 4'000.00 empfohlen (VBRS- Richtlinien, S. 60). Vorliegend hat der Beschuldigte gegen das Baugesetz verstossen, indem er entgegen den bewilligten Bauplänen im 1. Obergeschoss eine 3-Zimmerwohnung, eine 2-Zimmerwohnung, fünf einzelne Zimmer mit je WC und Dusche sowie einen durch eine 2.1 m hohe Wand abgetrennten Fitnessraum/Fitnessbereich anstelle der bewilligten Büros und Ausstellungsflächen sowie im 2. Obergeschoss/ Dachgeschoss eine zusätzliche nicht bewilligte 3-Zimmerwohnung nebst der bewilligten 3.5-Zimmerwohnung, 5.5-Zimmerwohnung und den bewilligten Büros gebaut hat.