36 setz (mehrfach), Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz sowie Widerhandlungen gegen die Covid-19 Verordnung zu einer Übertretungsbusse von CHF 5'000.00 verurteilt (erstinstanzliches Urteil vom 31. Mai 2021 [PEN 20 410 / PEN 20 782 / PEN 21 91]). Diese neu hinzugetretene Verurteilung ist bei der Strafzumessung durch die Kammer zu berücksichtigen. Da für die vorliegenden Widerhandlungen gegen das Baugesetz eine Busse auszusprechen ist, liegen in Bezug auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Urteil im Verfahren