erübrigt (vgl. BGE 142 IV 265 E. 2.4.2). Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) sehen für gewisse Deliktskategorien normierte Strafen vor. Die Kammer ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sie können jedoch als Orientierungspunkte dienen (vgl. etwa Urteil des BGer 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3.). 16. Methodik Der Beschuldigte wurde seit der vorinstanzlichen Verurteilung vom 2. November 2021 mit Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 12. September 2022 wegen Widerhandlungen gegen das Prostitutionsgewerbege-