__ Tankstelle in C.________ handle es sich um ein Privatgrundstück und damit nicht um eine «öffentliche Strasse» im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes (pag. 562 f.), ist sein Einwand nicht zu hören. Gemäss den zutreffenden vorinstanzlichen Feststellungen dient eine Tankstelle dem Verkauf von Treibstoff und allenfalls Kioskartikeln. Das Areal einer Tankstelle steht naturgemäss einer unbestimmten Anzahl von Personen offen. Der Kreis der Berechtigten ist zwar nach Art und Zweck beschränkt (Kunden/Kundinnen, Verkauf von Treibstoff/Kioskartikeln), jedoch unbestimmt (vgl. BGE 86 IV 29 E. 3;