So kann ihnen auch zugemutet werden, sich mit einem Auto oder dem Fahrrad etc. an den Arbeitsort und wieder nach Hause zu begeben. Der Beschuldigte verstiess mit der besagten Vermietung gegen die Auflage gemäss Dienstbarkeitsvertrag und damit gegen die eigentliche Baubewilligung, welche Wohnungen in der Gewerbezone in Bezug auf deren Nutzung bzw. Zweck einschränkte. Er missachtete die ihm bestens bekannte Auflage direktvorsätzlich, indem er sich wissentlich und willentlich