12.5 Subsumtion Missachtung von Auflagen 12.5.1 Dienstbarkeitsvertrag als Bestandteil der Baubewilligung Bereits in der Baubewilligung vom 19. Juni 2013 wurde festgehalten, dass Wohnungen in der Gewerbezone nur für betriebsnotwendiges an den Standort gebundenes Personal, den Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zugelassen sind. Es wurde zudem explizit darauf hingewiesen, dass gemäss Bestätigung des Notariats W.________ ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag zur Sicherung der Zweckbestimmung bzw. Nutzungsbeschränkung in Auftrag gegeben worden sei und der Vertrag zwischen der Bauherrschaft und der Gemeinde C.______