Gemäss den Ausführungen hiervor wurden die beiden Wohnungen ohne Baubewilligung und damit widerrechtlich gebaut. Dasselbe hat für den erstellten Fitnessraum zu gelten. Zwar handelt es sich hierbei eher um einen Fitnessbereich, welcher «lediglich» durch eine 2.10 Meter hohe Wand vom übrigen Bereich abgetrennt ist, dennoch war im ursprünglichen Bauplan kein solcher Bereich und demnach keine teilweise Abtrennung des ursprünglich gesamthaft als Ausstellungsraum geplanten Bereichs ausgeführt.