27 gungspflichtiges Bauprojekt vor (Art. 2 Abs. 1 aBauG). Der Beschuldigte führte demzufolge das neue Projekt ohne Baubewilligung aus. 12.4.1 Ad Ziff. 1.2 der Anklage im Besonderen Wie bereits erwähnt, wurden im 1. Obergeschoss anstelle der bewilligten Büros und Ausstellungsflächen eine 3-Zimmerwohnung, eine 2-Zimmerwohnung, fünf einzelne Zimmer mit je WC und Dusche sowie ein «Fitnessraum» erstellt. Gemäss den Ausführungen hiervor wurden die beiden Wohnungen ohne Baubewilligung und damit widerrechtlich gebaut.