Das Gewerbehaus in der Gewerbezone wurde weitestgehend in ein Wohnhaus umgewandelt. Dies erfolgte entgegen der ursprünglichen Umschreibung des Bauvorhabens und der vorgesehenen Nutzung im Baugesuch vom 7. Januar 2013: «ANBAU UND AUFSTOCKUNG DER BESTEHENDEN N.________ – AUSSTELLUNGSHALLE. EG. – ZWISCHENGESCHOSS UND 1. OG. NUTZUNG ALS GEWERBEBAU (V.________). 2. OG.: BÜROS UND ZWEI WOHNUNGEN.» (pag. 4). Der Vorinstanz ist demnach zuzustimmen, dass dem Bau bzw. der Anlage aufgrund der Änderungen eine gegenüber dem ursprünglichen Projekt gänzlich veränderte Identität verliehen wurde.