Gemäss erstelltem Sachverhalt wurden im ersten Obergeschoss anstelle der bewilligten Büros und Ausstellungsflächen eine 3-Zimmerwohnung, eine 2-Zimmerwohnung, fünf einzelne Zimmer mit je WC und Dusche sowie ein durch eine 2.1 Meter hohe Wand abgetrennter Fitnessraum/Fitnessbereich erstellt. Das Regierungsstatthalteramt hielt diesbezüglich fest, dass im 1. OG die «Grundrisspläne nahezu vollständig geändert» worden seien und «das 1. OG nicht mehr wiederzuerkennen» sei (pag. 59).