12.3 Allgemeine rechtliche Ausführungen Betreffend die allgemeinen rechtlichen Ausführungen kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 35 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 485 f.). Der guten Ordnung halber sind nachfolgende Ergänzungen bzw. Wiederholungen angezeigt: Gemäss Art.