Als Verwendungszweck sei im Mietvertrag «Büro-Verwaltung» angegeben worden und eine allfällige vertragswidrige Nutzung der Räume dürfe bzw. könne dem Beschuldigten nicht angelastet werden. Bei der Vermietung der Wohnung an P.________ I.________ handle es sich um eine Vermietung an standortgebundenes Personal. Die Hauswartstätigkeit schliesse den vollumfänglichen Unterhalt einer Liegenschaft sowie Einsätze zu beliebiger Zeit bei Bedarf mit ein. Das Vorortsein sei zwingend erforderlich.