12. Widerhandlungen gegen das Baugesetz 12.1 Oberinstanzliche Vorbringen der Verteidigung Seitens der Verteidigung wurde im Rahmen der Berufungsbegründung vom 22. August 2022 hinsichtlich Ziff. 1.2 und 1.3 der Anklage vorgebracht, dass es sich hierbei um Innenausbauten handle und diese gestützt auf Art. 6 BewD schlichtweg nicht bewilligungspflichtig seien. Wenn die Kammer Art. 6 BewD als nicht anwendbar betrachte, sei die Strafbarkeit des Beschuldigten gestützt auf Art. 43 BewD ausgeschlossen. Der Beschuldigte habe bei der Bauverwaltung C.________ vorgesprochen, als der Gesamtbau noch nicht fertiggestellt gewesen sei.